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Personen, die in einem Dienstleistungsverhältnis zur Universität Zürich stehen, aber keinen Lohn von ihr beziehen, können von einem Gästeausweis profitieren. Sie können sich damit im Hochschulumfeld ausweisen, von vergünstigten Mahlzeiten in Mensabetrieben profitieren und gegebenenfalls Zutritt zu Gebäuden erlangen.
Der Antrag für einen Gästeausweis kann einzig von Dezentralen Zutrittsbeauftragten (DZB) gestellt werden. Das sind Personen in den Organisationseinheiten der UZH, welche für Angelegenheiten rund um den Zutritt zuständig sind. Neben den Karten verwalten sie auch Schlüssel, beantragen Zutrittsrechte und kümmern sich um die Verwaltung der Zutrittsmedien.
Der Gästeausweis existiert in zwei Formen:
UZH Guestcard, der persönliche UZH Gästeausweis mit Foto
UZH Accesscard, der unpersönliche Gästeausweis ohne Foto