UZH Guestcard
Die UZH Guestcard ist der persönliche Gästeausweis der UZH und nicht übertragbar. Er dient der Identifikation im Hochschulumfeld (Ausweiskontrollen), berechtigt zu vergünstigten Mahlzeiten in den Mensabetrieben und kann bei Bedarf mit Zutrittsrechten versehen werden. Zusätzlich besteht mit der UZH Guestcard die Möglichkeit, eine eine ASVZ-Teilnahmeberechtigung zu beantragen.
Voraussetzungen für den Bezug einer UZH Guestcard
- Der Gast muss in in einem Dienstleistungsverhältnis zur UZH stehen, darf aber keinen Lohn von ihr beziehen.
- Der Gast muss sich länger als 3 Monate an der UZH aufhalten.
In folgenden Fällen ist die Ausstellung einer UZH Guestcard sinnvoll:
- Der Gast benötigt elektronischen Zugang zu Gebäuden und Räumlichkeiten an der UZH.
- Der Gast nutzt die Infrastruktur der UZH (IT, Telefonie, Mensabetriebe, etc.)