UZH Accesscard
Die UZH Accesscard ist der unpersönliche Gästeausweis der UZH. Er dient der Identifikation im Hochschulumfeld, berechtigt zu vergünstigten Mahlzeiten in den Mensabetrieben und kann bei Bedarf mit Zutrittsrechten versehen werden.
Er eignet sich für Gäste, die eine kurzfristige Aufenthaltsdauer an der UZH haben und/oder diese immer wieder unterbrechen, sowie für Personen, die vorwiegend Zutritt zu Gebäuden und Räumlichkeiten brauchen.
Bitte beachten Sie, dass nur dezentrale Zutrittsbeauftragte den Antrag stellen können.
Voraussetzungen für den Bezug einer UZH Accesscard
- Der Gast ist maximal zwei Monate an der UZH tätig.
- Der Gast muss in in einem Dienstleistungsverhältnis zur UZH stehen, darf aber keinen Lohn von ihr beziehen.
Die Aussstellung einer Accesscard ist in folgenden Fällen sinnvoll:
- Der Gast benötigt elektronischen Zugang zu Gebäuden und Räumlichkeiten an der UZH.
- Der Gast nutzt die Infrastruktur der UZH.
Die Ausstellung einer UZH Accesscard (unpersönlicher Gästeausweis) wird nur bewilligt, wenn eine UZH Guestcard (persönlicher Ausweis) nicht sinnvoll ist oder nicht ausgestellt werden kann.