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Dezentrale Zutrittsbeauftragte (DZB) sind Personen in den Abteilungen der ZDU, in den Dekanaten und Instituten, welche für Angelegenheiten rund um den Zutritt zuständig sind. Sie beantragen Schlüssel, Gästeausweise sowie Zutrittsrechte. |
Bei UZH Gästekarten kommen Dezentralen Zutrittsbeauftragten folgende Aufgaben zu:
Die Sicherheitsbedingungen fordern, dass grundsätzlich die UZH Guestcard zum Einsatz kommt. Nur in Ausnahmefällen und wenn ein Gast maximal zwei Monate an der UZH verweilt, kann eine UZH Accesscard verwendet werden. Auch das Dienstleistungsverhältnis zur UZH ist ausschlaggebend für die Wahl einer Guest- bzw. Accesscard:
Accesscards sind übertragbar und werden von den DZBs verwaltet.
Nur DZBs sind berechtigt, Gästekarten zu bestellen. Sie füllen den entsprechenden Antrag (für UZH Guestcard oder UZH Accesscard) aus und bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die Voraussetzungen für einen Kartenanspruch überprüft haben.
Bei der Bestellung einer UZH Guestcard muss eine Gästekategorie, ausgehend vom Dienstleistungsverhältnis zur UZH gewählt werden:
Nach Erhalt der Karte können die DZBs Zutrittsrechte online beantragen:
Zutrittsrechte sollten vor der Validierung beantragt werden.
Persönliche UZH Guestcards: diese Karten können von den Gästen an einer Validierstation der UZH validiert werden, damit das Gültigkeitsdatum aufgedruckt und ggf. beantragte Zutrittsrechte auf die Karte geschrieben werden.
UZH Accesscards: Dezentralen Zutrittsbeauftragten wird empfohlen, Accesscards unter ihrer Verwaltung selbst zu validieren.
Die UZH Guestcard ist für die Dauer des Dienstleistungsverhältnisses, maximal aber 12 Monate gültig. Falls die Karte anschliessend weiter benötigt wird, kann von der/dem DZB ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dazu gilt zu beachten:
Die UZH Accesscard trägt immer das Gültigkeitsdatum vom 31. Januar des Folgejahres. Spätestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit verschickt das Kartenbüro den zuständigen DZBs eine Liste ihrer Accesscards. Anhand dieser Liste können die DZBs rückmelden, welche Karten weiterhin benötigt werden. Wichtig: die Karten werden nur bei einer Rückmeldung und der Angabe zur Verlängerung weitergeführt. Ansonsten wird die Karte ungültig und muss vernichtet werden.
Wurde eine Karte verlängert, kann sie kurz vor Ablauf der Gültigkeit erneut validiert werden. Dadurch wird das neue Gültigkeitsdatum aufgedruckt.