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Der UZH Gästeausweis wird dem/der dezentralen Zutrittsbeauftragten unvalidiert zugestellt. Damit er gültig und ggf. mit den elektronischen Zutrittsrechten versehen wird, muss er zuerst vom DZB oder dem Gast selbst an einer Validierstation der UZH validiert werden.
Der UZH Gästeausweis kann auf Antrag vom zuständigen Dezentralen Zutrittsbeauftragen jeweils um maximal 12 Monate verlängert werden. Allenfalls programmierte Zutrittsrechte werden bei der Validierung automatisch mitverlängert.