Exmatrikulation / Austritt
Nach Ablauf der Gültigkeit auf der Karte verfallen alle Rechte. Gültige Karten und solche mit Zutrittsrechten sind wie folgt zu retournieren:
Exmatrikulation
Beim Rückzug der Immatrikulation nach bereits erfolgter Semestereinschreibung ist die UZH Card zu retournieren. In allen anderen Fällen verfällt die Gültigkeit automatisch. www.students.uzh.ch/administration/deregister.html
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die UZH Card ist Ihrer vorgesetzten bzw. personalverantwortlichen Person bei Austritt zu retournieren.
Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses bei Personen mit Gästeausweis
Die UZH Guestcard ist nach Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Ihrem Dezentrale/n Zutrittsbeauftragte/n zurückzugeben.