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UZH Card

Exmatrikulation / Austritt

Nach Ablauf der Gültigkeit auf der Karte verfallen alle Rechte. Gültige Karten und solche mit Zutrittsrechten sind wie folgt zu retournieren:

Exmatrikulation

Beim Rückzug der Immatrikulation nach bereits erfolgter Semestereinschreibung ist die UZH Card zu retournieren. In allen anderen Fällen verfällt die Gültigkeit automatisch. www.students.uzh.ch/administration/deregister.html

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die UZH Card ist Ihrer vorgesetzten bzw. personalverantwortlichen Person bei Austritt zu retournieren.

Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses bei Personen mit Gästeausweis

Die UZH Guestcard ist nach Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Ihrem Dezentrale/n Zutrittsbeauftragte/n zurückzugeben.

Weiterführende Informationen

Schlüsselreglement der UZH

Falls auf Ihrer Karte Zutrittrechte gespeichert sind, so gilt das Schlüsselreglement der UZH.