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Nach Ablauf der Gültigkeit auf der Karte verfallen alle Rechte. Gültige Karten und solche mit Zutrittsrechten sind wie folgt zu retournieren:
Beim Rückzug der Immatrikulation nach bereits erfolgter Semestereinschreibung ist die UZH Card zu retournieren. In allen anderen Fällen verfällt die Gültigkeit automatisch. www.students.uzh.ch/administration/deregister.html
Die UZH Card ist Ihrer vorgesetzten bzw. personalverantwortlichen Person bei Austritt zu retournieren.
Die UZH Guestcard ist nach Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Ihrem Dezentrale/n Zutrittsbeauftragte/n zurückzugeben.