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UZH Card

Informationen für Dezentrale Zutrittsbeauftragte

Dezentrale Zutrittsbeauftragte (DZB) sind Personen in den Abteilungen der ZDU, in den Dekanaten und Instituten, welche für Angelegenheiten rund um den Zutritt zuständig sind. Sie beantragen Schlüssel, Gästeausweise sowie Zutrittsrechte.



Bei UZH Gästekarten kommen Dezentralen Zutrittsbeauftragten folgende Aufgaben zu:

  • Die Voraussetzungen für einen Kartenbezug gemäss dem Dienstleistungsverhältnis zur UZH prüfen.
  • Karten beim Kartenbüro der UZH beantragen.
  • Bestellte Karten entgegennehmen, kontrollieren, dem Gast gegen Unterschrift übergeben und wieder zurücknehmen.
  • Nach Bedarf elektronische Zutrittsrechte beantragen.
  • UZH Accesscards verwalten. DZBs müssen jederzeit Auskunft darüber geben können, bei welchem Gast sich eine Karte unter ihrer Verwaltung befindet. Das Führen einer Excelliste wird empfohlen (siehe Musterverwaltungslisten in der rechten Spalte)
  • Nach Bedarf eine Verlängerung der Karten beantragen.
  • Mutationen (Verlust/Ersatz) dem Kartenbüro melden.

UZH Guestcard oder Accesscard?

Die Sicherheitsbedingungen fordern, dass grundsätzlich die UZH Guestcard zum Einsatz kommt. Nur in Ausnahmefällen und wenn ein Gast maximal zwei Monate an der UZH verweilt, kann eine UZH Accesscard verwendet werden. Auch das Dienstleistungsverhältnis zur UZH ist ausschlaggebend für die Wahl einer Guest- bzw. Accesscard:

  • UZH Guestcard: persönlicher Ausweis mit Foto
  • UZH Accesscard: unpersönlicher, übertragbarer Ausweis für Gäste, die weniger als zwei Monate in einem Dienstleistungsverhältnis zur UZH stehen

Accesscards sind übertragbar und werden von den DZBs verwaltet.

UZH Gästeausweise beantragen

Nur DZBs sind berechtigt, Gästekarten zu bestellen. Sie füllen den entsprechenden Antrag (für UZH Guestcard oder UZH Accesscard) aus und bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die Voraussetzungen für einen Kartenanspruch überprüft haben.

Gästekategorie

Bei der Bestellung einer UZH Guestcard muss eine Gästekategorie, ausgehend vom Dienstleistungsverhältnis zur UZH gewählt werden:

  • Gast
  • Akademischer Gast: ernannt durch die Fakultät
  • Mitglied der Pensioniertenvereinigung: bewilligt durch den Präsidenten der Pensioniertenvereinigung
  • Künftige Mitarbeitende, die übergangsweise eine UZH Guestcard erhalten, weil ihre UZH Card zu Arbeitsbeginn noch nicht vorhanden ist.

Zutrittsrechte

Nach Erhalt der Karte können die DZBs Zutrittsrechte online beantragen:
Zutrittsrechte sollten vor der Validierung beantragt werden.

Validieren

Persönliche UZH Guestcards: diese Karten können von den Gästen an einer Validierstation der UZH validiert werden, damit das Gültigkeitsdatum aufgedruckt und ggf. beantragte Zutrittsrechte auf die Karte geschrieben werden.

UZH Accesscards: Dezentralen Zutrittsbeauftragten wird empfohlen, Accesscards unter ihrer Verwaltung selbst zu validieren.

Verlängerung der Kartengültigkeit

UZH Guestcard

Die UZH Guestcard ist für die Dauer des Dienstleistungsverhältnisses, maximal aber 12 Monate gültig. Falls die Karte anschliessend weiter benötigt wird, kann von der/dem DZB ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dazu gilt zu beachten:

  1. Nur dezentrale Zutrittsbeauftragte (DZBs) sind berechtigt, einen Verlängerungsantrag zu stellen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie, die Voraussetzungen für einen Kartenbezug erneut überprüft zu haben.
  2. Der Antrag ist 4 Wochen vor Ablauf der Kartengültigkeit einzureichen, anderenfalls kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden.
  3. Sobald die Verlängerung im System verarbeitet wurde, kann der Gast die Karte erneut validieren. Zutrittsrechte werden automatisch verlängert.

UZH Accesscard

Die UZH Accesscard trägt immer das Gültigkeitsdatum vom 31. Januar des Folgejahres. Spätestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit verschickt das Kartenbüro den zuständigen DZBs eine Liste ihrer Accesscards. Anhand dieser Liste können die DZBs rückmelden, welche Karten weiterhin benötigt werden. Wichtig: die Karten werden nur bei einer Rückmeldung und der Angabe zur Verlängerung weitergeführt. Ansonsten wird die Karte ungültig und muss vernichtet werden.

Wurde eine Karte verlängert, kann sie kurz vor Ablauf der Gültigkeit erneut validiert werden. Dadurch wird das neue Gültigkeitsdatum aufgedruckt.

Weiterführende Informationen